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Mietbedingungen – Brecher, Siebanlagen und Haldenbänder

Die Anlage muss von geschultem Fachpersonal für den Einsatz montiert, bedient und am Ende der Mietzeit demontiert werden.

Für An- und Abtransport der Anlage zum bzw. vom Einsatzort, für den fachgerechten Auf- und Abbau der Anlage sowie zur Einweisung des Bedienpersonals werden Ihnen die anfallenden Kosten lt. Mietvertrag zusätzlich berechnet.

Eine Mietwoche sind fünf Arbeitstage, ein Mietmonat sind 21 Arbeitstage. Die Tagesmiete wird auf der Grundlage von 8 Betriebsstunden berechnet. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet.

Der Mietpreis ist ohne Abzüge im Voraus zahlbar. Die Mietdauer wird gerechnet vom Versandtag bis zum Wiedereintreffen der Anlage bei Fa. Lothar Höfler, Alzenau. Arbeitsunterbrechungen, die nicht durch Fa. Lothar Höfler verschuldet sind, berechtigen nicht zur Mietminderung. Freimeldungen haben spätestens drei Werktage vor dem Termin per Fax zu erfolgen.

Die Anlage ist während der Mietzeit in einem betriebsfähigen Zustand zu halten. Schäden sind sofort schriftlich per E-Mail zu melden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Anlage sowie durch Ladegeräte bei der Beschickung der Anlage verursacht werden, trägt der Mieter.

Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

Nicht im Versicherungsumfang der Maschinenbruchversicherung enthalten sind sämtliche Schäden an Verschleißteilen wie z.B. Schlagleistenbruch, Druckplatten, Gurtschäden sowie Schäden, die durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit entstanden sind.

Die Wartung der Anlage nach Betriebs- und Wartungsanleitung während der Mietzeit ist Sache des Mieters.

Vor jedem Arbeitsbeginn ist eine Prüfung des Ölstandes und des Verschleißes des Brechraumes durchzuführen. Die Abschmierung ist gemäß Schmierplan einzuhalten. Die Kosten für Schmier- und Betriebsstoffe trägt der Mieter. Alle Mietanlagen werden mit einem vollen Dieseltank bereitgestellt und müssen bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Betankung in Rechnung gestellt (1,80 € pro Liter Diesel, netto).

Die Anlage ist bei Beendigung der Mietzeit vor der Abholung der Anlage zu reinigen und zu waschen.

Die Kosten für eine unterbliebene Reinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei Anlieferung und Abholung der Anlage wird ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Anlage, Betriebsstunden und Lieferumfang dokumentiert wird.

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter spätestens drei Tage vor dem eigentlichen Mietende schriftlich bekannt zu geben.

Mieter und Vermieter – beide Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches – vereinbaren als Gerichtsstand „Aschaffenburg“.